Streitigkeiten um 1700

Amüsante Streitigkeiten aus dem Jahre 1716:

Heut dato den 6. Februarius 1716 Hat herr Schultheiß Hanns Geörg Ferber Im Namen Ihro Excellenz Deß Frey Reichs Hoch Wohlgebornen Herren Herren Nicolauß Friedrich Freyherren von Enßberg Herr zue Mihlheimb Und Brunnen auch deß Hochlöbl. Schwäbischen Crayses General Feldmarschal Leuthnanth und Oberister über ein Regimenth zue Fuess ect. Nach Gerieth gehalten. Wie hernach volgt.

Zusammenfassung:
Hans Georg Ferber geb. 1700 Stadtschultheiß in Mühlheim. In verschiedenen Schriftstücken auch Consul oder Präfekt genannt. Er musste am 11.8.1718 sein Amt wegen heftigen Streitigkeiten mit der Bürgerschaft niederlegen. Die Bürgerschaft hatte sich dafür stark gemacht, dass die Bürger die herrschaftlichen Mühlen besuchen sollten (Mühlenbann). Die beiden Bürgermeister lehnten dies ab und mussten sich in einer Sitzung am 23 7.1718, Spott und Schmähreden gefallen lassen und zurücktreten. Das herrschaftliche enzbergische Oberamt setzte aber beide wieder ein.





Beteiligte am Streit:
Leopold Mentz von Irndorf, Jacob Seeburger von Dotternhausen gebürtig, verheiratet 1715 in Mühlheim mit Theresia Aigeltinger

Den 16 Junius hat es sich zugetragen das Leopoldus Mentz von Irndorff wegen gewissen Vergehen allhier bey der Herrsch. (aft) geweßen. Undt sich in dess Leuwenwirths Behausung voll getrunckhen undt auf den Abendt die Gassen hinaus trimlet und bey deß hl.(hochlöblichen) Burgermeister Leibingers Hauß zu dem Jacob Seeburger kommen undt vill schimpfliche Wort angehenckht undt Wandlaus undt s.v.(salva venia, mit Verlaub zu sagen) Hundtsfuth gehaißen, der Jacob aber ihn Leopold zum öfteren haißen seines Wegs fort gehen, er habe keine Handel mit ihme also hat der Leopoldt nit wollen fort gehen und den Jacob etliche mal für das Hertz gestoßen entlich der Jacob Seeburger dem Leopoldt in das Haar gefallen undt auff den Boden gerendt der Lepoldt aber dem Jacob in dem Gesicht mit den Händen krätz undt geschlagen. Also ist der Leopoldt kommen so vill als umb – – – – 4 Pfund Heller


Zusammenfassung:
Leopold Menz musste sich bei der Herrschaft wegen Vergehen verantworten. Aus Frust darüber hat er sich dann wohl im hiesigen Gasthaus zum Löwen voll laufen lassen. Auf der Strasse traf er den Jacob Seeburger und hat diesen beleidigt, im weiteren Verlauf kam es dann auch zu Handgreiflichkeiten.
Da der Leopold den Streit angefangen hatte, musste er 4 Pfund Heller
(Das sind 2 fl.) Strafe bezahlen.


 

 

 

Beteiligte:
Hans Conrad Leithe 1669 – 1735, seine Frau Anna Barbara geb. Gebsin
Hans Jacob Wirth, Maurer
Des Maurers Leuth, dies waren seine Töchter, Christina geb. 1703,
14 Jahre alt und Francisca geb. 1707, 10 Jahre alt. Seine Frau Maria Gscheidlerin war 1711 gestorben.

Item hat es sich zugetragen das Conrad Leithins seine Leuth in das Burgerhaus kommen undt gesehen das des Maurers Leuth bey der Wasch Thanreiß verbranndt, hat erstlich des Conradt Leithins seine Hausfrau, des Maurers Hans Jacoby Medlen gewehrt, sie sollen das Reyß verbrennen bleiben lassen oder es werde nit guet Thuen, also haben des Maurers Kinder ihren Vater von der Arbeith gehollet, so ist der Hans Jacob gleich herzu geloffen und erstlich mit dem Weib der Anna Bäbele geschendet, so ist der Hans Conradt Leithe aus dem Haus herab geloffen, so sindt sie über ain ander gewischt und ein ander auf den Boden gerissen, so ist jeder komm so
vill als umb 1 Pfund Heller zus. 2 Pfund Heller Weil aber der Hans Jacob Wirth Maurer aller Anfang wegen der Wäsch undt das er dem Hans Conradt erstlich ein Ohrfeigen geben so ist ihme bede Pfund Heller allein aufgeladen worden.

Zusammenfassung:
Familienangehörige des Hans Conrad Leuthe kamen ins Waschaus und bemerkten, dass des Hans Jacob Wirth, Maurers, Leute beim Waschen unerlaubter- weise Tannenreisig verbrannten.
Die Frau von Conrad Leuthe hat den Mädchen des Jacob Wirth verboten dies zu tun, worauf diese ihren Vater von der Arbeit holten.
Der Maurer machte nun seinerseits der Anna Barbara (Anna Bäbele) Vorwürfe, worauf der Hans Conrad Leuthe aus dem Haus gelaufen kam und die beiden Männer übereinander her fielen. Die Strafe für jeden 1 Pfund Heller Weil aber der Maurer Hans Jacob Wirth den Streit wegen der Wäsche angefangen hatte und er zuerst dem Hans Conrad Leuthe eine Ohrfeige gegeben hatte, wurde ihm die ganze Strafe von 2 Pfund Heller auferlegt.


Beteiligte:
Jacob Welte von Böttingen und Hans Jacob Grimm von Böttingen

Ithem hat Jacob Welte von Böttingen Als Reutkhnecht bey Ihro Crais General undt Hanß Grimb von Böttingen in hl. (hochlöblichen) Burgermaister Leibinger´s Haus miteinander bey dem
Wein und Spihlen hindereinander khomen, das einer erstlich ein
falschen drey Bätzler gesetzt habe. Also hat der Jacob gesagt er Grimb solle guet Gelt setzen, also haben sie drey Maß Wein auf dießen Fähler getrunckhen und beschlossen welcher dißen falschen 3 Bätzler hergeben habe undt es auf ihm herauß komme solle
die 3 Maß Wein sambt dem 3 Bätzler bezahlen. Hernach aber der Jacob Grimb, in die Stadtmille seinen Geschäften nachgangen, hernach aber der Jacob Welte ihme Grimmen in die Stadtmille
nach geloffen und den Grimme über den Banckh herabgerißen, so hat der Grimb gesagt er solle ihn umb Gottes Willen bleiben und mit Früdt lassen. Endlich nach villen Worten ist der Jacob Welte mit einem Messer über den Grimm her undt ihm an die Stürne undt an den Arm
gestochen. Undt hat der Welte gesagt er seye ein Schuldenmacher ein
Schelm undt Dieb, hingegen auch der Grimm gesagt herst du greüffs mich an wie ein Schelm undt Dieb, undt der Welte den Grimm auch hingeg ein Schelm undt Dieb gescholten, also weil der Welte aller Ursach geweßen so ist er Jacob Welte gestrafft
worden umb 15Pfund Heller



Zusammenfassung:
Die beiden Böttinger saßen bei Wein udn Spiel und kamen in Streit, wei leiner einen falschen drei Bätzler gesetzt hatte. Der
Welte verlangte vom Grimm er solle gutes Geld setzen. Darauf tanek nsie drei Maß Wein auf diesen Fehler und beschlossen, dass derjenige auf den es herauskomme, den Wein samt den drei Bätzler bezahlen solle. Ein 3 Bätzler sind ca. 12 Kreuzer = 1/5 Gulden. Ein Maß Wein sind 1,837 ltr. Wein, also haben sie rund 5,5 ltr. getruneken. 1 Maß Wein kostete 1714 12 Kreuzer also einen 3 Bätzler oder 1/5 Gulden. 12 Kreuzer könnten ungefähr der Lohn eines Taglöhners gewesen sein. Der Grimm ging darauf geschäftlich in die Stadtmühle, wohin ihm der Welte folgte und den Grimm von einer Bank herab riss. Als die bis dahin noch mit Worten ausgetragenen Streitigkeiten ausarteten und der Welte mit einem Messer über den Grimm herfiel und angestochen hat, beschuldigten sie sich gegenseitig als Schelm und Dieb. Weil aber der Welte die Ursache für den Streit gewesen, ist dieser um 15 Pfund gestraft worden.


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Das Stadtgericht war für alle Streitigkeiten der niederen Gerichtsbarkeit zuständig aber nur innerhalb der Stadt und deren Zwing und Bann. Nicht aber im Schlossbezirk.
Ein Viertel der Strafgelder gehörten der Stadt, drei Viertel der Herrschaft.
Eine Geldstrafe konnte auch durch das Einsitzen im Turm abgegolten werden.
1731 galten 5 Pfund Heller für 2 Tage Turm.



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Beteiligte:
Franz Pfeiffer geb.1687 in Mühlheim
verh.1714 mit Anna Gütting von Mühlheim
Ursula Dilgerin geb. ca.1675 in Mahlstetten
Verh. 1699 in Mühlheim mit Bartholmy Engel von Mühlheim
Er war 1699 und 1701 Amtsbürgermeister
und 1700 und 1702 Nebenbürgermeister

Item ist Frantz Pfeiffer undt Urßula Dilgern auf dem Berg
wegen denen Standen mit Worten hindereinander kommen
So hat die Urßula Dilgerin zu dem Pfeiffer gesagt, er solle ge Roten- burg gehen undt das gestohlenen Geller bezahlen, so hat der Frantz Pfeiffer gesagt hörst du Urßula wan du sagst ich hab ein Geller zu Rotenburg oder Villingen gestohlen so liegs du wie ein Hex. Die Urßula hat aber nit probiern können das er ein Gäller solle gestohlen haben also ist die Urßula kommen umb 3 Pfund Heller Frantz Pfeiffer 1 Pfund Heller






Zusammengefasst:
Auf dem Berg (Welschenberg) bei den Ständen geraten Ursula Dilger und Franz Pfeiffer aneinander. Die Ursula Dilger beschuldigt den Franz Pfeiffer in Rottenburg ein Gäller, ( Goller Bez. für Brusttuch an der Frauentracht, aber auch Halsschmuck bei Männern, gestohlen zu haben. Sie kann es aber nicht beweisen (Probieren). Franz Pfeiffer könnte einer der Standbesitzer und damit ein Händler auf dem welschenberg gewesen sein. Er könnte auch auf anderen Märkten wie in Villingen oder Rottenburg gewesen sein.
Für die Strafe des Pfeiffer ist wohl ausschlaggebend die Beschuldigung, die Ursula lüge wie eine Hexe.
Ursula Dilger muss drei Pfund; Franz Pfeiffer 1 Pfund bezahlen